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Wie Sie Krypto-Vermögenswerte auf Ihr estnisches Unternehmen übertragen

Übertragung von Krypto-Vermögenswerten auf ein estnisches Unternehmen

Estnische Unternehmen profitieren weiterhin von fortschrittlichen Regelungen, die die Integration von digitalen Vermögenswerten in herkömmliche Geschäftsabläufe erleichtern. Wenn Sie Krypto-Vermögenswerte besitzen und diese in Ihre Unternehmensstruktur einbringen möchten, ist die Übertragung dieser Vermögenswerte als Stammkapitaleinlage eine effiziente Strategie. Dieser Leitfaden bietet einen aktuellen Überblick darüber, wie Sie Ihre Kryptowährungen auf Ihr Unternehmen in Estland übertragen können.

Verstehen der Grundlagen

Bevor Sie eine Übertragung in die Wege leiten, müssen Sie wissen, dass Ihre Krypto-Vermögenswerte als nicht-monetäre Einlage in das Stammkapital Ihres Unternehmens übertragen werden können. Um dies zu ermöglichen, sollte das Unternehmen bereits online oder beim Notar gegründet worden sein. Dies setzt jedoch voraus, dass die Satzung Ihres Unternehmens solche Einlagen zulässt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Änderung der Satzung erforderlich sein.

Der Transferprozess

1. Rechtlicher Rahmen: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Satzung Bestimmungen für nicht-monetäre Beiträge enthält. Falls Änderungen erforderlich sind, müssen diese in das Handelsregister eingetragen werden.

    2. Vorzulegende Unterlagen:

    • Geänderte Statuten (falls zutreffend)
    • Ein Dokument zur Entscheidung der Aktionäre
    • Ein Rechtsakt zur Bewertung eines nicht monetären Beitrags*
    • Eine Vereinbarung über die Übertragung von Sacheinlagen
    • Antrag auf Eintragung des Beitrags beim Handelsregister

    *Der in Punkt 3 erwähnte Bewertungsakt bedeutet einfach, dass Sie einen Screenshot des täglichen Wechselkurses der Währung von einer vertrauenswürdigen Börsenwebsite wie z. B. Binance machen, um zu beweisen, dass der Wert der Währung zumindest die Mindestaktienkapitalschwelle erreicht.

    ACHTUNG! Liegt der Wert des Stammkapitals über 25.000 EUR, muss der Wert der Einlage ebenfalls von einem Wirtschaftsprüfer überprüft werden.

    3. Einhaltung steuerlicher und gesetzlicher Vorschriften: Sobald die Übertragung vom Handelsregister anerkannt ist, muss die Einlage des Aktienkapitals bei der estnischen Steuer- und Zollbehörde angemeldet werden, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten.

    Die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten auf Ihr Unternehmen in Estland bleibt auch im Jahr 2025 eine praktikable Option, da das Land einen zukunftsorientierten Ansatz für digitale Vermögenswerte und Geschäfte verfolgt. Indem sie die richtigen Verfahren befolgen und sich über die rechtlichen Anforderungen informieren, können Unternehmen Kryptowährungen effektiv in ihre finanziellen und operativen Strategien integrieren.

    Silva Hunt kann Sie beraten und alle erforderlichen Unterlagen für Sachleistungen vorbereiten.

    Für weitere Informationen und Unterstützung rufen Sie unsere Anwälte an, die sich auf Unternehmensdienstleistungen und Compliance in Estland spezialisiert haben.

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